Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge

Experten raten dazu, bei der Planung der Altersversorgung keinesfalls auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu verzichten. Eine betriebliche Altersversorgung hilft dabei, die Versorgungslücke zu schließen, die automatisch entsteht, wenn die Altersabsicherung nur über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt.

Zu einer lückenlose Altersvorsorge gehören Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

In Zukunft wird die gesetzliche Rentenversicherung bei weitem nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandart auch im Alter aufrecht zu erhalten. Wer sich nur auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlässt, wird unausweichlich im Alter mit sehr wenig Geld auskommen müssen. Daher raten Experten dazu, die Altersvorsorge auf drei Säulen zu verteilen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorge gehören die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als dritte Säule mit dazu.

Wer kann Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung empfangen?

Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht darauf, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch zu nehmen. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt in Form einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet, der Arbeitgeber legt einen Teil des Bruttogehaltes direkt für den Mitarbeiter in eine Altersversorgung an. Alternativ kann der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter auch Überstundenkonten anlegen, aus denen dann Frührenten oder Auszeiten finanziert werden können. Auch der Einsatz von betriebseigenem Vermögen für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter ist möglich. Allerdings bieten diese Art der Betriebsrente in der Regle nur große Firmen an.

Variable Gestaltung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können individuell festgelegt werden. So sind Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und auch Hinterbliebenenrenten als Versicherungsformen möglich. Die meist gewählte Form der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist die Altersrente. Dabei kann die Auszahlung wahlweise als monatliche Rente oder als Kapitalauszahlung erfolgen. Bezüge aus anderen Rentenformen mindern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht. Sie eignet sich daher perfekt als Zusatzrente zur gesetzlichen Rente und zu den Bezügen aus einer privaten Altersvorsorge.

Unverfallbarer Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Nachdem ein Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung fünf Jahre besteht, hat der Versicherte ab dem 25. Lebensjahr einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Auch bei einem Arbeitsplatzwechsel erlischt der Anspruch nicht. Der Versicherte hat dann die Wahl und kann den Vertrag und damit die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf den nächsten Arbeitgeber übertragen und fortführen oder den bis dahin erworbenen Leistungsanspruch bis zum Rentenalter bestehen lassen oder alternativ eine Abfindung vereinbaren.

Anbietersuche

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens eine Variante zur betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Alternativ kann sich natürlich auch jeder Arbeitnehmer um eine betriebliche Altersversorgung bemühen. Auf unseren Vergleichsportal finden Sie schnell und einfach einen passenden Anbieter mit passenden Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung.

Der Betriebliche Altersvorsorge Vergleich und Test