Riester Rente

Es ist sinnvoll, die gesetzliche Rente in Form einer Zusatzrente zu ergänzen, denn der gesetzliche Versicherungsschutz reicht in Zukunft nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandart auch im Rentenalter aufrecht zu erhalten. Die Riester Rente ist eine von zwei Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge mit einer staatlichen Förderung.

Riester Rente – private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Die Riester Rente wurde nach der Rentenreform 2000/2001 als eine von zwei Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge mit einer staatlichen Förderung in der Ansparphase ins Leben gerufen. Die staatliche Förderung besteht im Normalfall aus der sogenannten Riester-Zulage. Die Riester-Zulage ist ein Zuschuss zu den eigenen Beitragszahlungen und beträgt im Jahr 154 Euro. Dieser Betrag wird vom Staat in den Vertrag zur Riester Rente eingezahlt, wenn der Versicherungsnehmer in seinen Sparvertrag jährlich einen Mindestbetrag einzahlt. Dieser beträgt seit 2008 vier Prozent vom Vorjahreseinkommen, mindestens aber 60 Euro. Riester-Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich noch eine Kinderzulage für jedes Kind. Alternativ zur Riester-Zulage ist eine Steuervergünstigung in Form eines Sonderausgabenabzuges möglich. Dabei können 2100 Euro als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für die Riester Rente kann die Fördervariante gewählt werden, die im individuellen Fall die günstigere Variante ist.

Riester Rente – in der Rentenphase steuerpflichtig

Während es in der Ansparphase für eine Riester Rente eine staatliche Förderung gibt, ist die spätere Riester-Rentenauszahlung steuerpflichtig. Dennoch bietet eine Riester Rente im Vergleich zu den meisten anderen Formen der privaten Altersvorsorge einen Steuervorteil, denn durch die staatlichen Zuschüsse in der Ansparphase wird die Riester Rente in dieser Phase praktisch steuerfrei gestellt und insgesamt eine doppelte Besteuerung vermieden.

Riester Rente – wer ist zulagenberechtigt?

Die Riester Rente ist eine empfehlenswerte Form der privaten Altersvorsorge, doch nicht jeder bekommt die Riester-Zulagen. Zulagenberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das sind in der Regel Arbeitnehmer und Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige und Minijobber, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Ebenfalls zulageberechtigt sind Beamte sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Bei Ehepaaren gilt die Regelung, dass beide Partner automatisch zulageberechtigt sind, wenn einer der Partner für seine Riester Rente die staatliche Förderung erhält. Nicht zulageberechtigt sind Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Einen guten Anbieter zur Riester Rente finden

Angebote zur Riester Rente finden Sie von zahlreichen Anbietern. Doch die Vertragseigenschaften und die Vertragsbedingungen können bei jedem Anbieter unterschiedlich ausfallen. Um einen renditestarken Sparvertrag zur Riester Rente mit optimalen Konditionen zu finden, nutzen Sie unseren Riester-Rentenvergleich.

Der Betriebliche Altersvorsorge Vergleich und Test