Rürup Rente

Neben der Riester Rente ist die Rürup Rente die zweite private Rentenversicherungsform mit einer staatlichen Förderung. Sie wurde für alle, die nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, als Basisrente konzipiert.

Rürup Rente – Basisrente als Ersatz zur gesetzlichen Rente

Seit dem Jahr 2005 gibt es für alle Erwerbstätigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Rürup Rente. Sie zählt zu den privaten Rentenversicherungen und wird auch als Basisrente bezeichnet. Leistungen und Eigenschaften der Rürup Rente orientieren sich an der gesetzlichen Rente. So wird eine Rürup Rente ausschließlich als lebenslange Monatsrente ausgezahlt und soll dazu dienen, den Lebensunterhalt im Rentenalter abzusichern. Ursprünglich wurde die Rürup Rente ausschließlich der Altersvorsorge konzipiert. Allerdings können durch Zusatzleistungen die Invalidität des Versicherten und in dessen Todesfall die Hinterbliebenen abgesichert werden.

Staatliche Förderung der Rürup Rente

Die staatliche Förderung der Rürup Rente erfolgt durch Steuervorteile. So können während der Ansparphase in 2012 bis zu 74 Prozent der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Der Prozentsatz steigt jährlich und wird bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent ansteigen. Die spätere Rentenauszahlung muss ebenfalls versteuert werden. In 2012 wurden 64 Prozent der Renten versteuert. Auch die anteilige Rentenversteuerung wird kontinuierlich angehoben, bis sie im Jahr 2040 voll steuerpflichtig sein wird. Ähnlich wie bei der Riester Rente wird auch bei der Rürup Rente durch die staatliche Förderung in der Ansparzeit und die Besteuerung in der Rentenphase eine doppelte Besteuerung vermieden.

Was beim Abschluss einer Rürup Rente beachtet werden sollte

Ein Vertrag zur Rürup Rente kann nicht vererbt, verkauft, verschenkt, beliehen oder gepfändet werden. Auch eine Übertragung eines bestehenden Vertrages auf eine andere Person ist nicht möglich. Ebenfalls unmöglich ist eine Kündigung mit Auszahlung des bis dahin eingezahlten Kapitals, denn es kann kein Rückkaufswert vereinbart werden. Ebenso sind auch Teilauszahlungen ausgeschlossen. Einmal angespartes Kapital bleibt im Vertrag.

Wer kann eine Rürup Rente abschließen?

Grundsätzlich kann jeder eine Rürup Rente abschließen. Allerdings lohnt sie sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, denn sie können den vollen Steuervorteil nutzen. Auch wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist oder durch eine Beamtenversorgung abgesichert ist, kann die Rürup Rente nutzen. Allerdings gibt es für diesen Personenkreis weitaus geringere Steuervorteile. Dennoch kann sich der Abschluss gerade bei einem hohen Einkommen rentieren. Nutzen Sie unser Vergleichsportal, um zu berechnen, ob auch für Sie eine Rürup Rente in Frage kommt und welcher Anbieter die besten Konditionen bietet.

Der Betriebliche Altersvorsorge Vergleich und Test